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Arbeitsrecht allgemein

Arbeitsrecht ist heute ein sehr komplexer Bereich. War es früher noch so, dass jemand Arbeit suchte, dies per Handschlag besiegelte und wöchentlich seine Lohntüte erhielt; so kam immer mehr das Bewusstsein nach Ruhezeiten, Urlaub, Abfindungen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle - um einige wenige Eckpfeiler auf dem Weg zum heutigen Arbeitsrecht aufzuzeigen. Heutzutage muss sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer spätestens bei Abschluss des Arbeitsvertrages möglichst genau wissen, war er/sie möchte. Immer noch sind die Bedingungen des einzelnen Arbeitsvertrages aushandelbar solange nicht zwingende Vorschriften in Gesetzen oder Tarifverträgen dem entgegenstehen. Das Individualarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu steht das sog. Kollektivarbeitsrecht. Darunter versteht man u.a. das Streikrecht und das Tarifvertragsrecht, aber auch den Sozialplan.

Hauptstreitpunkte sind die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung und die Gewährung und Abgeltung von bestehenden Urlaubsansprüchen.

Vorsicht ist beim Abschluss von Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen angeraten. Denn hier sollten u.a. die tatsächlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Die freiwillige Aufgabe eines Arbeitsplatzes in Zeiten anhaltender Arbeitslosigkeit wird immer kritischer betrachtet. Hier gibt es viele Fußangeln zu beachten - nicht nur gegenüber dem Arbeitsamt bei der Arbeitslosmeldung. Kann eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien nicht erzielt werden, so ist der Gang vor das Arbeitsgericht oder eine Schlichtungsstelle vorgezeichnet. Hier gilt es die Besonderheit zu beachten, das in der 1. Instanz - also gewöhnlich vor dem Arbeitsgericht - jede Partei grundsätzlich Ihre eigene Kosten zu tragen hat. Dies gilt auch, wenn derjenige gewinnt. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft / einem Arbeitgeberverband bzw. der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ratsam.

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Arbeitgeberinteressen

Arbeitgeber können Beratungsverträge mit Rechtsanwälten abschließen. Über die Gestaltungsmöglichkeiten informiert Sie gerne Ihr Rechtsanwalt.

Nutzen einer anwaltlichen Betreuung für Arbeitgeber - denn den Pflichten des Arbeitgebers stehen auch weitreichende Rechte gegenüber:

Sie benötigen eine erste Beratung durch einen Rechtsanwalt? Diese kostet laut der geltenden Gebührenordnung nicht mehr als 180 € zzgl. gesetzlicher MwSt.

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Arbeitnehmerinteressen

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Sie benötigen eine erste Beratung durch einen Rechtsanwalt? Diese kostet laut der geltenden Gebührenordnung nicht mehr als 180 €.

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