Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung"
enthalten. Vergleichbar mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben
ist, bestimmt das Teledienstegesetz (kurz TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform
sind im Impressum unterschiedliche Angaben notwendig.